Vollständiger Lizenztext
Lizenzgeberin: EPSIMEC GmbH & Co KG, Theodor-Körner-Straße 29, 8010 Graz, Österreich, FN 440670w („EPSIMEC“)
Lizenznehmer: das Unternehmen, das Timefox erworben hat („Lizenznehmer“)
1Gegenstand
1.1Timefox ist eine Software zur Zeiterfassung. Der Lizenznehmer erhält sie als Software-Paket für den Betrieb in einer eigenen Umgebung (z. B. Docker), einschließlich des vollständigen Quellcodes („Software“).
1.2Der Lizenzpreis wird einmalig bezahlt. Es fallen keine laufenden Lizenzgebühren an, und der Preis hängt nicht von der Zahl der Nutzer ab.
2Nutzungsrecht
2.1Mit vollständiger Bezahlung erhält der Lizenznehmer ein zeitlich unbefristetes, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, die Software für seine eigenen geschäftlichen Zwecke zu nutzen, und zwar:
- für beliebig viele Nutzer innerhalb seines Unternehmens,
- auf Servern, die er selbst betreibt oder durch einen Dienstleister für sich betreiben lässt (z. B. Hosting durch EPSIMEC oder einen anderen Anbieter).
2.2Eine Lizenz gilt für genau eine rechtliche Einheit, also die juristische oder natürliche Person, die die Lizenz erworben hat. Tochter-, Mutter- und Schwestergesellschaften sind eigene Unternehmen und brauchen jeweils eine eigene Lizenz. Externe Personen, die für den Lizenznehmer arbeiten (z. B. freie Mitarbeiter, Subunternehmer), dürfen als Nutzer angelegt werden.
2.3Der Lizenznehmer darf die Software anpassen, erweitern und mit anderen Systemen verbinden („Bearbeitungen“). Die Bearbeitungen gehören dem Lizenznehmer. Für den darin enthaltenen Originalcode gilt weiter diese Lizenz.
2.4Sicherungskopien und Kopien für Test- und Entwicklungsumgebungen sind erlaubt.
3Was nicht erlaubt ist
Ohne schriftliche Zustimmung von EPSIMEC darf der Lizenznehmer die Software, auch in bearbeiteter Form, nicht:
- Dritten als Dienst anbieten, also nicht als Software-as-a-Service, gehosteten oder gemanagten Dienst oder als Teil eines solchen Angebots. Es spielt keine Rolle, ob dafür Geld verlangt wird.
- verkaufen, vermieten, verleihen, unterlizenzieren oder sonst weitergeben, weder den Originalcode noch bearbeitete Fassungen.
- für andere Unternehmen installieren oder betreiben, auch nicht für verbundene Unternehmen (Punkt 2.2) oder Kunden des Lizenznehmers.
- als Grundlage eines eigenen Zeiterfassungsprodukts verwenden, das Dritten angeboten wird.
- mit Urheberrechts- und Lizenzhinweisen ausliefern, die entfernt oder verändert wurden.
4Rechte von EPSIMEC
4.1Alle Rechte an der Software, insbesondere das Urheberrecht, bleiben bei EPSIMEC, soweit sie nicht ausdrücklich in dieser Lizenz eingeräumt werden.
4.2Timefox, das Logo und das Signet sind Kennzeichen von EPSIMEC. Der Lizenznehmer darf sie im eigenen Unternehmen zur Bezeichnung der Software verwenden, aber nicht für eigene Produkte oder Angebote an Dritte.
5Komponenten Dritter
Die Software enthält Open-Source-Komponenten, darunter das Laravel-Framework. Für diese Komponenten gelten ihre eigenen Lizenzen, die dem Paket beiliegen (z. B. MIT). Diese Lizenz schränkt die Rechte daraus nicht ein.
6Leistungsumfang
6.1Im Lizenzpreis enthalten sind:
- das Software-Paket samt Quellcode in der Version zum Zeitpunkt des Kaufs,
- Unterstützung bei der Installation in der Infrastruktur des Lizenznehmers im Ausmaß von bis zu 2 Stunden.
6.2Nicht enthalten sind Updates, neue Versionen, Fehlerbehebungen, Erweiterungen, Anpassungen, Schnittstellen, Schulungen, laufender Support und Installationsunterstützung über 2 Stunden hinaus. EPSIMEC bietet diese Leistungen auf Wunsch gesondert an und verrechnet sie nach Aufwand zum jeweils gültigen Regiestundensatz, sofern nichts anderes vereinbart ist.
6.3Voraussetzung für die Installationsunterstützung ist, dass der Lizenznehmer eine Umgebung bereitstellt, die den veröffentlichten Systemanforderungen entspricht, und die nötigen Zugänge gewährt. Nicht verbrauchte Stunden verfallen 4 Wochen nach Übergabe des Software-Pakets.
6.4Betreibt der Lizenznehmer die Software selbst, ist er für Betrieb, Sicherheit, Backups und Datenschutz seiner Installation verantwortlich. EPSIMEC hat keinen Zugriff auf seine Daten, außer der Lizenznehmer gewährt ihn im Rahmen der Installationsunterstützung.
6.5Hosting durch EPSIMEC ist optional und wird in einem eigenen Vertrag geregelt, einschließlich einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO.
7Gewährleistung
7.1Der Lizenznehmer hatte vor dem Kauf Gelegenheit, die Software in der öffentlichen Demo zu testen. Die Software wird in dem Zustand übergeben, in dem sie sich beim Kauf befindet, und entspricht der Demo-Version zu diesem Zeitpunkt.
7.2EPSIMEC übernimmt keine Gewährleistung und keine Pflicht zur Mängelbehebung, soweit das gesetzlich zulässig ist. Das gilt insbesondere für Mängel, die durch Bearbeitungen des Lizenznehmers, Komponenten Dritter oder die Betriebsumgebung entstehen. Die Behebung von Fehlern kann gesondert beauftragt werden (Punkt 6.2).
7.3Unberührt bleiben Mängel, die EPSIMEC arglistig verschwiegen hat.
7.4Diese Lizenz richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des KSchG bzw. UGB.
8Haftung
8.1EPSIMEC haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Das gilt nicht für Personenschäden.
8.2Die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden und Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit das gesetzlich zulässig ist. Insgesamt ist die Haftung mit dem bezahlten Lizenzpreis begrenzt.
9Verstöße
Verstößt der Lizenznehmer gegen Punkt 3 und stellt den Verstoß nach schriftlicher Aufforderung nicht innerhalb von 30 Tagen ab, kann EPSIMEC das Nutzungsrecht beenden. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
10Schlussbestimmungen
10.1Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
10.2Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Graz.
10.3Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt.
10.4Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam. An ihre Stelle tritt eine wirksame Regelung, die dem Zweck am nächsten kommt.
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